Teilnehmende Klassen im Schuljahr 26/27: 8a/8bM
FAQ
Was ist die „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ) und wer nimmt teil?
Die „Digitale Schule der Zukunft“ ist ein bayerisches Förderprogramm zur stufenweisen 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten.
An der Mittelschule Neunkirchen am Brand wird die 1:1-Ausstattung im kommenden Schuljahr in den beiden Klassen der Jahrgangsstufe 8 umgesetzt. Ziel ist es, Medienkompetenz, selbstständiges Lernen, Differenzierung und moderne Lernformen gezielt zu fördern. Schulinterne Vorgabe für die Geräteklasse sind iPads.
Wie hoch ist der Zuschuss und wie teuer wird das Gerät?
Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberechtigte mit einem staatlichen Zuschuss von maximal 350,00 € pro Schülerin bzw. Schüler. Dies deckt rund 50 % der Anschaffungskosten ab.
- iPad 11. Generation / iOS (10,9″, 128 GB): 459,00 €
- 3 % Rabatt / Skonto (bei Überweisung/PayPal): -13,77 €
- Staatliche Förderung durch Bayern: -350,00 €
- Einbindung in Apple School Manager & MDM: 0,00 €
- Lieferkosten: 0,00 €
- Effektiver Eigenanteil der Eltern: 95,23 €
Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung?
Ja. Über den offiziellen Schul-Shop (acs group) steht Eltern bei der Bestellung eine Ratenzahlung bzw. Finanzierung zur Verfügung. Dadurch lässt sich der verbleibende Betrag bequem in monatlichen Teilbeträgen begleichen.
Auch beim Erwerb über externe Fachhändler bieten viele Partner flexible Ratenzahlungsmodelle an. Die staatliche Förderung wird dabei nach Einreichung der Kaufrechnung und des Zahlungsnachweises unabhängig von der gewählten Zahlungsart (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) auf Ihr Konto überwiesen.
Werden auch gebrauchte („Refurbished“) Geräte gefördert?
Ja! Auch generalüberholt-gebrauchte iPads („Refurbished“-Geräte) werden bezuschusst.
Voraussetzungen dafür sind:
- Kauf bei einem offiziellen, vertrauenswürdigen Händler.
- Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie eines Zahlungsbelegs.
- Garantie von mindestens 1 Jahr auf das Gerät.
Hinweis: Mobilfunktelefone und Smartphones werden nicht gefördert.
Wird die Förderung auch voll ausbezahlt, wenn das gebrauchte iPad günstiger ist, aber Zubehör wie der Stift dazugekauft wird?
Ja, vollumfänglich. Der staatliche Zuschuss von bis zu 350,00 € bezieht sich auf das schulische Gesamtsystem.
Wenn Sie beispielsweise ein gebrauchtes iPad für 280,00 € erwerben und dazu den erforderlichen Eingabestift (oder weiteres notwendiges Zubehör wie eine Schutzhülle/Tastatur) kaufen, werden die Gesamtkosten zusammengerechnet. Erreicht der Betrag für Gerät und Zubehör zusammen mindestens 350,00 €, erhalten Sie die volle Förder-Maximalsumme von 350,00 € erstattet.
Gibt es eine erneute Förderung bei Verlust, Diebstahl oder irreparablem Ausfall des Geräts?
Grundsätzlich haftet der Staat bzw. die Schule nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen am privaten Endgerät.
Gemäß den Richtlinien des Bayerischen Kultusministeriums kann jedoch in Ausnahmefällen (z. B. bei unverschuldetem Verlust, Diebstahl oder vollständiger Zerstörung des Geräts) einmalig eine erneute Förderung für ein Ersatzgerät beantragt werden. Voraussetzung dafür ist die erneute Anschaffung eines den schulischen Vorgaben entsprechenden Geräts im Förderzeitraum sowie die Einreichung der entsprechenden Nachweise (z. B. Diebstahlsanzeige bei der Polizei oder Reparaturnachweis über Totalschaden).
Wie läuft die Beantragung der Förderung ab?
Der Förderantrag wird nach dem Kauf (ab September 2026) folgendermaßen eingereicht:
- Das Antragsformular online abrufen.
- Das Formular ausdrucken und ausfüllen.
- Das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Kopie der Rechnung/des Kaufbelegs und dem Zahlungsnachweis (z. B. Quittung, Kassenzettel, Kontoauszug) an die Schule weiterleiten.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt anschließend direkt an die Erziehungsberechtigten (Abwicklung bis Ende 2026).
Wo und wann sollen wir das iPad kaufen?
Sie haben bei der Beschaffung freie Wahl zwischen zwei Wegen:
- Über das eigens angelegte Shopsystem der Schule: Hier ist die korrekte Vorkonfiguration und die automatische Einbindung ins schulische Verwaltungssystem bereits optimal abgestimmt.
- Eigeninitiative über einen offiziellen Händler: Sie können das Gerät bei einem Händler Ihrer Wahl kaufen, sofern Sie eine Rechnung, einen Zahlungsnachweis sowie mindestens 1 Jahr Garantie erhalten.
Die Anschaffung erfolgt stets im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten.
Welche Mindestanforderungen muss das iPad erfüllen?
Damit das Gerät im Unterricht voll einsatzfähig ist und gefördert wird, muss es folgende Kriterien erfüllen:
- Bildschirmgröße: Mindestens 10 Zoll (z. B. 10,9″)
- Eingabe: Touchscreen, kompatibel mit Stift
- Stift: Eingabestift ist verpflichtend
- Kameras: Front- und Rückseitige Kamera (für Fotos, Dokumentenscans, Videokonferenzen)
- Speicher: Mindestens 64 GB (empfohlen: 128 GB oder mehr)
- Betriebssystem: Ab iPadOS 15
- Konnektivität: WLAN und Bluetooth
- Audio: Kopfhörer (falls mit Kabel: inklusive Adapter auf 3,5 mm Klinke)
Höherwertige Geräte (z. B. iPad Pro) sind möglich, aber nicht notwendig. Ein Tastaturcover sowie eine robuste Schutzhülle werden von der Schule nachdrücklich empfohlen.
Wird ab sofort nur noch digital gearbeitet?
Nein! Das iPad ergänzt den Unterricht zielgerichtet und ersetzt weder Bücher noch das handschriftliche Schreiben.
- In den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) wird weiterhin handschriftlich im Heft gearbeitet.
- Das iPad kommt in geeigneten Lernphasen zum Einsatz: für Recherche, Erklärvideos (z. B. Studyflix), interaktive Übungen (GeoGebra, Anton), Hörverstehenstraining oder Präsentationen.
- Es gilt ein ausgewogener Wechsel zwischen Heft, Buch, analogem Handeln und dem iPad als Werkzeug.
Darf das iPad auch zuhause und privat genutzt werden?
Ja. Da die Geräte im Eigentum der Erziehungsberechtigten stehen, können sie außerhalb der Schulzeiten auch für private Zwecke genutzt werden. Während der Schulzeit sorgen technische Schutzmaßnahmen (MDM-Einbindung) und klare Verhaltensregeln dafür, dass Ablenkungen minimiert werden.
Wer haftet bei Schäden oder Verlust?
Da sich das Gerät im Privateigentum befindet, haftet die Schule nicht bei Beschädigung oder Verlust. Der Abschluss einer optionalen Geräteversicherung sowie der Einsatz einer stoßfesten Schutzhülle werden dringend empfohlen.